Um einmal den Bilderbogen in Worten zu beschreiben: Eine wunderschöne, gertenschlanke, langbeinige junge Frau streift sich lasziv den schwarzen Spitzenslip über, gefolgt von BH und Strümpfen. Nach diesem überaus sinnlich inszenierten Ritual des Ankleidens greift sie zur dunklen Sonnenbrille und zum weißen Stock, macht also auf blind. Hat Palmers hier etwa gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erwischt: Frauen- und Blindenverbände gleichermaßen gegen sich aufgebracht?
Palmers beantwortete die Frage, ob man mit einer Behinderung Werbung machen dürfe, vorauseilend gleich selbst: „Sich schön, sexy und begehrenswert zu fühlen ist keine Frage des Alters, der Konfektionsgröße, ob man arm oder reich ist oder ob man sehen kann oder nicht. Es ist ein Gefühl!“ Soweit, so gut. Dennoch ortet nicht nur der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) in der TV-Kampagne einen Skandal, leben doch viele blinde Frauen am Rande der Armutsgrenze, können sich derartige Produkte gar nicht leisten und entsprechen auch vom Äußeren her kaum dem Dargestellten.
Demaskierend für uns ist die Tatsache, dass das gezeigte Modell lediglich eine blinde Frau spielt und gar nicht sehbehindert ist, weil – hört hört – der Unterwäschekonzern trotz eines intensiven weltweiten Castings kein wirklich blindes Modell finden konnte, das den gewünschten optischen Kriterien der Marke entsprach!
Somit gilt die Werbung in unserem Sinne als diskriminierend, weil sie gemäß unseres Kriterienkataloges Geschlechterklischees durch eine verkürzte und extrem alltagsfremde Darstellung verfestigt. Nicht nur die Frau an sich hat schön zu sein, sondern im vorliegenden Fall eben auch insbesondere die Frau mit Behinderung.
(ck)
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